Führerscheinklassen

Lieber Kunde hier haben wir für Sie die verschiedenen Führerscheinklassen für den Anhängerbetrieb zusammen gestellt:

Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B + 96 Schlüsselkennzahl

Führerscheinklasse BE

Führerscheinklasse 3

*Anmerkung

Führerscheinklasse B

Wenn Sie größere Anhänger als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen möchten gilt Folgendes

  • Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg fahren. 
  • Sie dürfen des weiteren einen Anhänger mit einem größeren zulässigen Gesamtgewicht fahren, allerdings darf hier das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und zulässiges Gesamtgewicht Anhänger von gesamt 3500 kg nicht überschritten werden.

Sie finden das zulässige Gesamtgewicht von Ihrem Fahrzeug auf dem Fahrzeugschein unter Punkt F1 und ggf. unter F2

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Ihr Zugfahrzeug hat einen eingetragenen Wert von zulässigem Gesamtgewicht von 2000 kg und der Anhänger hat einen Wert von 1300 kg zulässigem Gesamtgewicht dann dürfen Sie, da diese beiden Werte addiert bei unter 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht liegen, das Gespann fahren.

*Anmerkung

Führerscheinklasse B mit Kennzahl 96

(Dieser Führerschein ist eine kostengünstige Alternative zum BE Führerschein, gerne wird die Fahrschule Ihres Vertrauens Ihnen hierzu Auskunft geben)

Hier gilt folgende Regelung:

Das Zugfahrzeug muss der Führerscheinklasse B entsprechen.

Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von über 750 kg haben, allerdings darf wie oben, bei B schon beschrieben, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination Zugfahrzeug und Anhänger 4250 kg nicht überschreiten.

*Anmerkung

Führerscheinklasse BE

Hierzu gibt es folgende Hinweise:

Sie dürfen hier Anhänger von einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg fahren.

*Anmerkung

Führerscheinklasse 3 (alte Klasse)

Auch hier gilt:

Sie dürfen hier Anhänger von einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg fahren.

Hierzu gibt es folgende Hinweise:

Sie dürfen hier Anhänger von einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg fahren.

*Anmerkung

*Anmerkung zu allen Führerscheinklassen:

Unbedingt zu beachten gilt zusätzlich zum Führerschein auch die Anhängelast des Zugfahrzeuges

Sie finden diese im Fahrzeugschein unter dem Punkt

O1 -> technisch zulässige Anhängelast gebremst

O2 -> technisch zulässige Anhängelast ungebremst

Für manche Zugfahrzeuge gibt es noch ein zulässiges Gesamtgewicht, dieses ist ebenfalls zu beachten. Diese Information finden Sie ebenfalls in Ihrem Fahrzeugschein.

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